Rechtsprechung
BGH, 01.07.1952 - 1 StR 183/52 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1952,3631) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 19.06.1951 - 1 StR 42/51
Sicherungsübereignungen - § 263 StGB, Vermögensschaden, Stundung, Irrtum; § 246 …
Auszug aus BGH, 01.07.1952 - 1 StR 183/52
War das nicht der Fall, so sind die Gläubiger durch die Unterlassung einer Vollstreckung nicht am Vermögen geschädigt (RGSt 67, 200; BGHSt 1, 262, 264). - RG, 24.04.1933 - III 291/33
1. Gehört zum Vorsatz der Erpressung i. S. des § 253 StGB. auch der Wille, durch …
Auszug aus BGH, 01.07.1952 - 1 StR 183/52
War das nicht der Fall, so sind die Gläubiger durch die Unterlassung einer Vollstreckung nicht am Vermögen geschädigt (RGSt 67, 200; BGHSt 1, 262, 264).